Psychotherapie

Kogni­ti­ve Ver­hal­tens­the­ra­pie zur Behand­lung psy­chi­scher Erkran­kun­gen und 

Hil­fe­stel­lun­gen für psy­chisch gesun­de Men­schen mit kon­kre­ten Lebens­pro­ble­men  für 

Pri­vat­ver­si­cher­te und Selbst­zah­ler

Schwerpunkte:

Psy­cho­on­ko­lo­gie

Ängs­te

Depres­si­on

Ess­stö­rung

Schmer­zen

Trau­er

Trau­ma


Termine:

Mitt­wochs ab 13 Uhr


Wo?

Scheid­ter Str. 64

66123 Saar­brü­cken


Kontakt

Ter­mi­ne für Erst­ge­sprä­che kön­nen Sie über das Kon­takt­for­mu­lar anfragen.


Kosten

Die Kos­ten für eine Psy­cho­the­ra­pie rich­ten sich nach der aktu­el­len Gebüh­ren­ord­nung für Psy­cho­the­ra­peu­ten (GOP) nach dem 2,3‑fachen bis 3,5‑fachen Satz und wer­den in der Regel von allen pri­va­ten Kran­ken­kas­sen, Bei­hil­fe­stel­len und der Heil­für­sor­ge (Poli­zei, Bun­des­wehr) übernommen.

 

Private Krankenkasse

Die pri­va­te Kran­ken­kas­se über­nimmt in der Regel die Kos­ten für eine ambu­lan­te Psy­cho­the­ra­pie. Es hängt jedoch von Ihrem indi­vi­du­el­len Ver­trag ab, wel­che Anzahl an Sit­zun­gen erstat­tet wer­den und in wel­cher Höhe dies geschieht.

Für den pri­va­ten Ver­si­che­rer ist es ent­schei­dend, dass eine psy­chi­sche Stö­rung mit „Krank­heits­wert“ vor­liegt. Dazu wird nach den ers­ten pro­ba­to­ri­schen Sit­zun­gen ein Bericht für einen Gut­ach­ter erstellt. Die­ser unab­hän­gi­ge und schwei­ge­pflich­ti­ge Gut­ach­ter ent­schei­det dann, ob eine psy­chi­sche Stö­rung vor­liegt und die pri­va­te Kran­ken­kas­se die Kos­ten der psy­cho­the­ra­peu­ti­schen Behand­lung übernimmt.

Bit­te erkun­di­gen Sie sich hier­zu bei Ihrer pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung, inwie­weit sie die Kos­ten für die Behand­lung bei einer psy­cho­lo­gi­schen Psy­cho­the­ra­peu­tin über­nimmt und ob ein ent­spre­chen­der Antrag not­wen­dig ist. Bit­te las­sen Sie sich die­se Antrags­for­mu­la­re zusen­den, sodass im Rah­men der Pro­ba­to­rik zeit­nah ein Antrag auf Psy­cho­the­ra­pie gestellt wer­den kann.

Meist reicht zu die­ser Abklä­rung eine tele­fo­ni­sche Rück­spra­che mit Ihrer/ Ihrem Sachbearbeiter:in, um die fol­gen­den Infor­ma­tio­nen einzuholen: 

  • Ist die Psy­cho­the­ra­pie bei einem appro­bier­ten psy­cho­lo­gi­schen Psy­cho­the­ra­peu­ten ohne gesetz­li­che Kas­sen­zu­las­sung im Leis­tungs­um­fang Ihres Ver­tra­ges enthalten?

  • Wer­den pro­ba­to­ri­sche Sit­zun­gen erstat­tet und wenn ja, wie viele?

  • Gibt es Ein­schrän­kun­gen bei der Erstat­tung und wel­cher Satz wird erstattet?

  • Ist ein Bericht an einen Gut­ach­ter not­wen­dig und über­nimmt ihr Ver­si­che­rer die Kos­ten dafür?

Beihilfe

Nach­dem wir einen Ter­min für ein Erst­ge­spräch ver­ein­bart haben, haben wir in der Regel die Mög­lich­keit fünf Pro­be­sit­zun­gen und eine Sit­zung zur wei­te­ren Erfas­sung der Lebens­ge­schich­te durch­zu­füh­ren. Neben den pro­ba­to­ri­schen Sit­zun­gen wer­den eben­so die Kos­ten für die Erstel­lung der Ana­mne­se und die Kos­ten für den Bericht an den Gut­ach­ter über­nom­men. Bit­te for­dern Sie vor unse­rem Erst­ge­spräch die rele­van­ten Unter­la­gen für die Bean­tra­gung einer Psy­cho­the­ra­pie bei Ihrer zustän­di­gen Bei­hil­fe­stel­le an. 

Mit Aus­nah­me einer 10 Sit­zun­gen umfas­sen­den Kurz­zeit-Ver­hal­tens­the­ra­pie ist die The­ra­pie gut­ach­ter­pflich­tig. Somit wird inner­halb unse­rer anfäng­li­chen Pha­se der Pro­ba­to­rik eine Unter­su­chung bei einem Konsiliararzt/ einer Kon­si­li­ar­ärz­tin  (z.B. Haus­arzt, Haus­ärz­tin) nötig, denn der Bean­tra­gung der Psy­cho­the­ra­pie muss als Teil des Antrags eine Bestä­ti­gung eines Arz­tes bei­gefügt wer­den, dass aus kör­per­li­chen Grün­den eine Psy­cho­the­ra­pie nicht kon­tra­in­di­ziert ist. Die­ser ärzt­li­che Bericht nennt sich Kon­si­liar­be­richt, den Sie mir während der pro­ba­to­ri­schen Sit­zun­gen gemein­sam mit den von Ihnen bei der zustän­di­gen Bei­hil­fe­stel­le ange­for­der­ten Unter­la­gen aus­hän­di­gen, damit ich als The­ra­peu­tin die The­ra­pie bean­tra­gen kann.

 

Selbstzahler

Mög­li­che Grün­de für eine Psy­cho­the­ra­pie als Selbstzahler:in kön­nen das Umge­hen mög­li­cher Nach­tei­le im Rah­men des Abschlus­ses einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung oder einer zukünf­ti­gen Ver­be­am­tung sein. Aus der Dis­kre­ti­on und Ent­fall von Dia­gno­sen in jeg­li­chem Doku­men­ta­ti­ons­sys­tem ergibt sich auch der Vor­teil des Ablaufs der The­ra­pie ohne Auf­la­gen. Kon­tak­tie­ren Sie mich ger­ne, um einen zeit­na­hen Ter­min zu einem Erst­ge­spräch zu ver­ein­ba­ren. Die Kos­ten für selbst­ge­zahl­te Behand­lun­gen sind als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tun­gen i.d.R. steu­er­lich absetzbar.

 

Weitere Infos: