Psychotherapie
Kognitive Verhaltenstherapie zur Behandlung psychischer Erkrankungen und
Hilfestellungen für psychisch gesunde Menschen mit konkreten Lebensproblemen für
Privatversicherte und Selbstzahler
Schwerpunkte:
Psychoonkologie
Ängste
Depression
Essstörung
Schmerzen
Trauer
Trauma
Termine:
Mittwochs ab 13 Uhr
Wo?
Scheidter Str. 64
66123 Saarbrücken
Kontakt
Termine für Erstgespräche können Sie über das Kontaktformular anfragen.
Kosten
Die Kosten für eine Psychotherapie richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) nach dem 2,3‑fachen bis 3,5‑fachen Satz und werden in der Regel von allen privaten Krankenkassen, Beihilfestellen und der Heilfürsorge (Polizei, Bundeswehr) übernommen.
Private Krankenkasse
Die private Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Es hängt jedoch von Ihrem individuellen Vertrag ab, welche Anzahl an Sitzungen erstattet werden und in welcher Höhe dies geschieht.
Für den privaten Versicherer ist es entscheidend, dass eine psychische Störung mit „Krankheitswert“ vorliegt. Dazu wird nach den ersten probatorischen Sitzungen ein Bericht für einen Gutachter erstellt. Dieser unabhängige und schweigepflichtige Gutachter entscheidet dann, ob eine psychische Störung vorliegt und die private Krankenkasse die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung übernimmt.
Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer privaten Krankenversicherung, inwieweit sie die Kosten für die Behandlung bei einer psychologischen Psychotherapeutin übernimmt und ob ein entsprechender Antrag notwendig ist. Bitte lassen Sie sich diese Antragsformulare zusenden, sodass im Rahmen der Probatorik zeitnah ein Antrag auf Psychotherapie gestellt werden kann.
Meist reicht zu dieser Abklärung eine telefonische Rücksprache mit Ihrer/ Ihrem Sachbearbeiter:in, um die folgenden Informationen einzuholen:
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Ist die Psychotherapie bei einem approbierten psychologischen Psychotherapeuten ohne gesetzliche Kassenzulassung im Leistungsumfang Ihres Vertrages enthalten?
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Werden probatorische Sitzungen erstattet und wenn ja, wie viele?
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Gibt es Einschränkungen bei der Erstattung und welcher Satz wird erstattet?
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Ist ein Bericht an einen Gutachter notwendig und übernimmt ihr Versicherer die Kosten dafür?
Beihilfe
Nachdem wir einen Termin für ein Erstgespräch vereinbart haben, haben wir in der Regel die Möglichkeit fünf Probesitzungen und eine Sitzung zur weiteren Erfassung der Lebensgeschichte durchzuführen. Neben den probatorischen Sitzungen werden ebenso die Kosten für die Erstellung der Anamnese und die Kosten für den Bericht an den Gutachter übernommen. Bitte fordern Sie vor unserem Erstgespräch die relevanten Unterlagen für die Beantragung einer Psychotherapie bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle an.
Mit Ausnahme einer 10 Sitzungen umfassenden Kurzzeit-Verhaltenstherapie ist die Therapie gutachterpflichtig. Somit wird innerhalb unserer anfänglichen Phase der Probatorik eine Untersuchung bei einem Konsiliararzt/ einer Konsiliarärztin (z.B. Hausarzt, Hausärztin) nötig, denn der Beantragung der Psychotherapie muss als Teil des Antrags eine Bestätigung eines Arztes beigefügt werden, dass aus körperlichen Gründen eine Psychotherapie nicht kontraindiziert ist. Dieser ärztliche Bericht nennt sich Konsiliarbericht, den Sie mir während der probatorischen Sitzungen gemeinsam mit den von Ihnen bei der zuständigen Beihilfestelle angeforderten Unterlagen aushändigen, damit ich als Therapeutin die Therapie beantragen kann.
Selbstzahler
Mögliche Gründe für eine Psychotherapie als Selbstzahler:in können das Umgehen möglicher Nachteile im Rahmen des Abschlusses einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer zukünftigen Verbeamtung sein. Aus der Diskretion und Entfall von Diagnosen in jeglichem Dokumentationssystem ergibt sich auch der Vorteil des Ablaufs der Therapie ohne Auflagen. Kontaktieren Sie mich gerne, um einen zeitnahen Termin zu einem Erstgespräch zu vereinbaren. Die Kosten für selbstgezahlte Behandlungen sind als außergewöhnliche Belastungen i.d.R. steuerlich absetzbar.